Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten